Erschütterung der Zugangsfiktion bei durch einfachen Brief
bekanntgegebener Einspruchsentscheidung
Erhöhte
Investitionszulage bei Mischbetrieben
Umfang der
zulagenschädlichen Nutzung
Beweislast
Investitionszulage 1994 und 1996
Leitsatz
1. Die Zugangsvermutung des §
122 Abs. 2 Halbsatz 2
AO ist widerlegt, wenn ein Zeuge, an dessen
persönlicher Glaubwürdigkeit keine Zweifel bestehen, bekundet, dass
ihm bei der Klägerin regelmäßig die Post vorgelegt werde, dass
er darunter Mitte November ein Schreiben des Finanzamts vorgefunden habe, das
ein Datum aus dem Oktober getragen habe, und dass der vom Finanzamt beauftragte
private Kurierdienst schon mehrfach Briefe verspätet ausgeliefert habe.
2. Mischbetriebe haben Anspruch auf
erhöhte Investitionszulage, wenn das geförderte Wirtschaftsgut zu
nicht mehr als 10 % in dem nicht begünstigten Bereich verwendet wird.
3. Der Anspruchsberechtigte
trägt die objektive Feststellungslast dafür, dass das angeschaffte
Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich im
begünstigten Bereich eingesetzt worden ist. Lässt sich der Umfang der
zulagenschädlichen Nutzung des Wirtschaftsguts nicht quantifizieren,
besteht danach selbst dann kein Anspruch auf erhöhte Investitionszulage,
wenn deutlich geworden ist, dass die Nutzung überwiegend für den
handwerklichen Bereich erfolgte.
Fundstelle(n): NAAAB-25458
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