Aktenstudium an Amtsstelle als Beginn einer
Außenprüfung
Feststellungslast
einheitlicher und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
1996
Leitsatz
1. Der Eintritt der Ablaufhemmung
nach
§ 171 Abs. 4 AO
erfordert, dass der Prüfer ernsthaft mit der Prüfung begonnen
hat.
2. Das Aktenstudium an Amtsstelle
kann den Beginn einer Außenprüfung nur dann darstellen, wenn dessen
Gegenstand nachweislich die konkreten Verhältnisse des zu prüfenden
Betriebes gewesen sind. Insoweit bestehende Unsicherheiten gehen zu Lasten des
Finanzamts, denn dieses trägt die objektive Feststellungslast für die
Frage der Ablaufhemmung.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1738 EFG 2004 S. 1738 Nr. 23 KÖSDI 2005 S. 14556 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3303 ZAAAB-25454
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