Bemessungsgrundlage bei Besteuerung des privaten Anteils eines
Betriebs-Kfz mit steuerbefreiter Sonderausstattung (hier:
Navigationsgerät)
Leitsatz
Bei der Besteuerung der privaten
Nutzung des einem Arbeitnehmer überlassenen betrieblichen Kfz ist der
Listenpreis für die Sonderausstattung mit einem Navigationsgerät
nicht in die Bemessungsgrundlage des geldwerten Vorteils einzubeziehen, da
insoweit die für Telekommunikationsgeräte geltende Steuerbefreiung
des
§ 3 Nr. 45 EStG
2000 eingreift.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1057 Nr. 18 EFG 2004 S. 1357 EFG 2004 S. 1357 Nr. 18 KÖSDI 2004 S. 14320 Nr. 9 MAAAB-25428
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