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BBK 16/2004 S. 4428

KG | Gestaltungsmissbrauch durch abweichendes Wj bei Betriebsaufspaltung

Legt eine GmbH & Co. KG, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Grundbesitz an eine Schwesterpersonengesellschaft (Betriebsgesellschaft) vermietet, ohne außersteuerliche Gründe ihr Wj abweichend von dem Wj der Betriebsgesellschaft fest, so dass eine Steuerpause eintritt, liegt hierin gem. (BFH/NV 2004 S. 936) ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.

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