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BBK 16/2004 S. 4426

Angabe von Entgeltminderungen als Pflichtangaben in der Rechnung ab dem

Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG ist auf Rechnungen ab dem jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts anzugeben, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist. Die OFD Düsseldorf hat diese durch das StÄndG 2003 eingeführte Neuregelung mit Vfg. vom - S 7280 näher erläutert. Bei Entgeltminderungen, deren Höhe bereits feststeht (z. B. Skontovereinbarungen), genüge ein Hinweis auf die Höhe der Entgeltminderung, z. B. „Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen Rechnungsbetrag abzgl. 2 % Skonto”. Gem. § 31 Abs. 1 UStDV kann eine Rechnung auch aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben insgesamt ergeben. Es sind jedoch in dem Dokument, in dem das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag zusammen angegeben sind, die anderen Dokumente zu bezeichnen, aus d...