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Anfertigen der Steuererklärung im häuslichen Arbeitszimmer als Steuerberatungskosten
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, die dem Stpfl. dadurch entstehen, dass er seine Steuererklärung persönlich in diesem Arbeitsraum anfertigt, sind gem. nrkr. (BFH-Az.: VI B 35/04) keine Steuerberatungskosten in Form von Sonderausgaben, die vom Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG ausgenommen sind.