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Wirtschaftsprüfung | Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von der Schweigepflicht bei Insolvenz des Auftraggebers
Die Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von seiner Schweigepflicht, die auf einem Mandat einer – inzwischen in Insolvenz befindlichen – Gesellschaft beruht, ist vom Insolvenzverwalter und nicht (auch) vom angeklagten früheren Geschäftsführer zu erklären (OLG Oldenburg, Beschl. v. 28. 5. 2004 - 1 Ws 242/04, NJW 2004, 2176).