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Mietrecht | Abgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen – Unwirksamkeit eines starren Fristenplans
Eine mietvertragliche Formularklausel, die den Mieter im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen zu einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung verpflichtet und ihm die Wahl zwischen der Zahlung und einer fachgerechten Renovierung überlässt, benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. Beauftragt der Vermieter einen Sachverständigen mit der Feststellung des Zustands der Mietwohnung, weil der Mieter seine Zahlungspflicht aus einer solchen Kostenabgeltungsklausel bestreitet, sind diese Kosten im Rahmen eines bestehenden Schadensersatzanspruchs als Schadensposten erstattungsfähig (). Mit Urt. v. - VIII ZR 361/03 entschied der BGH darüber hinaus, dass eine Formularklausel (hier: vom Landesver...