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Buchführung | Begriff „Konzern” im Sinne der §§ 13, 18 BpO 2000
Das BMF hat in einer Anlage zu seinem Schr. v. - IV D 2 - S 1451 - 76/04 ein Merkblatt zu den Regelungen für die organisationstechnische Behandlung der Konzerne und der sonstigen zusammenhängenden Unternehmen i. S. der §§ 13, 18 BpO 2000 veröffentlicht. Einzelheiten zur Führung des Konzernverzeichnisses werden gesondert geregelt.