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Gesetzliche Neuregelungen zur Schwarzarbeit
I. Vorbemerkungen
1. Allgemeines
Am wurde das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. (BGBl 2004 I S. 1842) verkündet, das auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgeht und am (dem Beginn des Monats nach der Gesetzesverkündung) in Kraft trat. Das bisherige Schwarzarbeitsgesetz wurde zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft gesetzt.
2. Gesetzesmaterialien
Nachfolgend soll zu dem neuen Gesetz ein Überblick gegeben werden. Weitere Informationen finden sich in den amtlichen Materialien (Entwurf der Regierungsfraktion in BT-Drs. 15/2573, Stellungnahme des Bundesrats zum gleich lautenden Regierungsentwurf in BT-Drs. 15/2948, Beschlussempfehlung mit dazugehörigem Bericht des federführenden Finanzausschusses des Bundestags in BT-Drs. 15/3077 und 15/3079). Mit Blick auf diese Materialien ist zu beachten, dass auf Veranlassung des Bundesrats auch noch ein Vermittlungsverfahren stattfand, welches sich in einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses niederschlug (BT-Drs. 15/3497). Diese Empfehlung enthält zwar selbst keine Begründung, kann aber durch einen Rückgriff auf das Vermittlungsbegehren (abgedruckt in BT-Drs. 15/3298) ausgedeute...