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Thüringer FG Urteil v. - III 1324/02 EFG 2004 S. 1480

Gesetze: AO § 233 S. 1, AO § 233a, AO § 236, SGB I § 44, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Keine Verzinsung einer Kindergeldnachzahlung

Familienleistungsausgleich

Leitsatz

1. Hat das Einspruchsverfahren wegen anhängiger Musterverfahren geruht und erhält der nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG Anspruchsberechtigte nach mehreren Jahren eine Kindergeldnachzahlung, so ist diese nicht zu verzinsen. Ein Zinsanspruch ergibt sich weder aus §§ 233 ff. AO noch aus einer analogen Anwendung von § 44 SGB I.

2. Dass Steuervergütungen wie das Kindergeld nicht vom Anwendungsbereich des § 233a AO erfasst werden, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2004 S. 2558 Nr. 48
EFG 2004 S. 1480
EFG 2004 S. 1480 Nr. 19
EAAAB-25260

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