Im Aussetzungsverfahren kann das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung, insbesondere unter Berücksichtigung
der Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Aufkommensneutralität der Mehrwertsteuer, höher als das Interesse
an der Vollziehungsaussetzung bewertet werden.
Leitsatz
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen Abwägung des öffentlichen Interesses an einer geordneten staatlichen Haushaltsführung
gegenüber dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers überwiegt unter dem Gesichtspunkt der Betrugsanfälligkeit der Mehrwertsteuer
das öffentliche Vollzugsinteresse zur Sicherung des Steueraufkommens.
Zur Frage der erforderlichen Begründung zum Verständnis der Änderung der Steuerfestsetzung nach einer Fahndungsprüfung.
Fundstelle(n): ZAAAB-25253
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.