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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 233/02 EFG 2004 S. 1596

Gesetze: EStG 1997 § 10i Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG 1997 § 10i Abs. 1 S. 2, EStG 1997 § 10i Abs. 1 S. 5

Erhaltungsaufwand-Vorkosten bei Wohnungsausbau

Leitsatz

Bei nicht nur im zeitlichen, sondern auch im unmittelbaren bautechnischen, aber nicht räumlichen Zusammenhang mit einem nach dem EigZulG begünstigten Dachgeschoss-Ausbau angefallenen Arbeiten handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen i.S.v. § 10i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2, Satz 5 EStG 1997.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 3 Nr. 1
EFG 2004 S. 1596
EFG 2004 S. 1596 Nr. 21
SAAAB-25225

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