Verpachtung zulagebegünstigte Wirtschaftsgüter an eine Betriebsgesellschaft
Leitsatz
Werden zulagebegünstigte Wirtschaftsgüter an eine Betriebsgesellschaft verpachtet, ist das Fortbestehen der Betriebsaufspaltung
Bedingung für die Einhaltung der dreijährigen Verbleibensvoraussetzung.
Eine nicht das gesamte laufende Unternehmensgeschäft umfassende Teilgeschäftsführung durch die Inhaber des früheren Besitzunternehmens
ist nicht geeignet, eine die bisherige personelle Verflechtung aufrechterhaltende faktische Beherrschung der Betriebsgesellschaft
zu begründen.
Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Investitionszulagebescheid kann ohne einschränkende verfahrensrechtliche
Voraussetzungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden. Der Ausschluss dieser Änderungsbefugnis nach Treu und
Glauben setzt ein besonderes vertrauensbegründendes Verhalten der Finanzbehörde voraus.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1632 EFG 2004 S. 1632 Nr. 21 EAAAB-25208
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