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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 5157/98 Inv EFG 2004 S. 1632

Gesetze: InvZulG 1986 § 5 Abs. 6 Nr. 1 b AO § 164 Abs. 2

Verpachtung zulagebegünstigte Wirtschaftsgüter an eine Betriebsgesellschaft

Leitsatz

  1. Werden zulagebegünstigte Wirtschaftsgüter an eine Betriebsgesellschaft verpachtet, ist das Fortbestehen der Betriebsaufspaltung Bedingung für die Einhaltung der dreijährigen Verbleibensvoraussetzung.

  2. Eine nicht das gesamte laufende Unternehmensgeschäft umfassende Teilgeschäftsführung durch die Inhaber des früheren Besitzunternehmens ist nicht geeignet, eine die bisherige personelle Verflechtung aufrechterhaltende faktische Beherrschung der Betriebsgesellschaft zu begründen.

  3. Ein unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Investitionszulagebescheid kann ohne einschränkende verfahrensrechtliche Voraussetzungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden. Der Ausschluss dieser Änderungsbefugnis nach Treu und Glauben setzt ein besonderes vertrauensbegründendes Verhalten der Finanzbehörde voraus.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1632
EFG 2004 S. 1632 Nr. 21
EAAAB-25208

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