Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit durch kommunale
Abfallwirtschafts-GmbH als steuerfreie Bezüge aus öffentlichen
Mitteln
Leitsatz
Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit, die eine im kommunalen
Anteilsbesitz stehende Abfallwirtschafts-GmbH ihren Mitarbeitern nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach Maßgabe des BAT/BMTG
ergänzend zu ihren übertariflichen Bezügen gewährt, stellen
nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreie Bezüge aus öffentlichen Mitteln
dar, wenn über die hierzu verwendeten Gebühreneinnahmen nur nach
Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung und
unter Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt verfügt werden darf.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1502 QAAAB-25204
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