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Anzahlung für die Bestellung eines Wohnrechts zu Gunsten des Erblassers
Nach dem - 5 K 5130/03 ist eine Anzahlung für die Bestellung eines persönlichen Wohnrechts auf Lebenszeit des Erblassers auf einem Grundstück der Alleinerbin auch dann nicht in den Nachlass des Erblassers einzubeziehen, wenn der Wohnrechtberechtigte vor Ausübung des Wohnrechts stirbt. Die Verpflichtung des Erblassers über einen nach Bezug der Wohnung fälligen Restbetrag stellt keine Nachlassverbindlichkeit dar.