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BBV 8/2004 S. 8

Erfassung einer Hinterbliebenenrente beim Nachlass

Das FG Niedersachsen kommt in seinem Urt. v. - 3 K 206/01 (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: II B 40/04) zu dem Ergebnis, dass zu den von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG nicht erfassten Hinterbliebenenbezügen auch Verträge gehören, aus denen sich der Erwerb einer Rente durch die Witwe eines Arbeitnehmers oder einer diesem gleichgestellten Person ergibt. Für Hinterbliebenenbezüge, die durch einen herrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erdient wurden, gilt das nicht, da nur solche Hinterbliebenenbezüge steuerfrei bleiben sollen, die allein durch die Arbeitsleistung des Erblassers als Geschäftsführer erdient wurden. Kann ein Gesellschafter aufgrund seiner Stellung Einfluss auf die zustimmungspflichtigen Geschäfte der Gesellschaft nehmen und waren diese gegen seinen Willen nic...