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Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksumsätzen
Bei Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und bei denen nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG verzichtet worden ist, ist ab nicht mehr der Veräußerer, sondern der Erwerber Schuldner der Umsatzsteuer ist, sofern er ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. In Optionsfällen wird die Umsatzsteuer zwingend vom Erwerber geschuldet; sie ist damit nicht mehr Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung ( - 53 - S 4521 - 003/03).