Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern
Das FG Köln kommt im Urt. v. - 2 K 1354/01 zu folgendem Ergebnis: Überlässt der Arbeitgeber im Rahmen einer Neuemission Aktien an seine Arbeitnehmer gegen einen fest und unabänderlich bezifferten Preisnachlass, der auch allen anderen Privatanlegern gewährt wird, bemisst sich der geldwerte Vorteil nach dem um den Preisnachlass geminderten Emissionswert. Zahlt der Arbeitgeber im Rahmen des sog. innovativen Modells einen monatlichen Zuschuss zur Vermögensbildung des Arbeitnehmers und stellt er hierdurch für die Laufzeit des Modells sicher, dass der teilnehmende Arbeitnehmer zumindest seine Einlage zurückerhält, stellen diese Zuschüsse monatlich zugeflossenen Arbeitslohn dar.