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Investitionszulage für Wochenend- bzw. Ferienwohnungen
Nach Auffassung des - 5 K 2475/02, können auch selbst genutzte Ferien- oder Wochenendwohnungen oder -häuser als eigenen Wohnzwecken dienende Wohnung i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 3 InvZulG 1999 angesehen werden, so dass in diesen Fällen eine Investitionszulage für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten gewährt werden kann.