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BBV 8/2004 S. 7

Fördergebietsgesetz: Bauherreneigenschaft bei Verträgen mit einer Projektentwicklungsgesellschaft

Erwirbt eine GbR durch die Vermittlung einer Projektentwicklungsgesellschaft ein Grundstück, nachdem sie diese als Generalunternehmerin mit der Ausführung von Bauleistungen zu einem Festpreis beauftragt hat, ist sie Bauherr und nicht Erwerber, wenn ihre Gesellschafter mit denen der Projektentwicklungsgesellschaft identisch sind und die Geschäftsführung derselben Person obliegt ( - VII 38/01; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: IX B 70/04).