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Zufluss von Renditen im Rahmen eines Schneeballsystems
Das FG Rheinland-Pfalz beschäftigt sich in seinem Urt. v. - 2 K 1550/03 mit der einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Erträgen, die aus einer in betrügerischer Absicht im Rahmen einer als Schneeballsystem betriebenen Kapitalanlage gezahlt worden sind. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die in diesem Zusammenhang an stille Gesellschafter gutgeschriebenen, aber nicht tatsächlich ausgezahlten Renditen diesen nicht nach § 11 EStG zufließen, da die Gutschrift im überwiegenden Interesse des betrügerischen Anbieters der Anlage und nicht der Anleger erfolgt.