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BBV 8/2004 S. 4

Aufwendungen für Cap-Zertifikate

Anlässlich eines Rechtsstreits wegen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat das - 8 K 4121/01 F, entschieden, dass Aufwendungen zum Erwerb von Zinssicherungs-Zertifikaten (Cap-Zertifikate) als Anschaffungskosten selbständiger immaterieller Wirtschaftsgüter nicht sofort als Werbungskosten abziehbar sind. Die Vornahme von Absetzung für Abnutzung auf Cap-Zertifikate setzt die eindeutige Zuordnung der Wertpapiere zum einkünfterelevanten Bereich voraus.