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Investitionszulage 2005
Überblick über die Neuregelungen
Investitionszulagengesetz 2005
Der Deutschen Bundestag hat das Investitionszulagengesetz 2005 am verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Da das Gesetz noch der Genehmigung durch die EU-Kommission bedarf und erst am Tag der Genehmigung (wird vom BMF im BGBl bekannt gemacht) in Kraft tritt, kann es momentan noch nicht angewendet werden. Es wird jedoch, mit einer Genehmigung gerechnet.
Investitionszulagengesetz 2005 v. 17. 3. 2004, BGBl 2004 I S. 438.
Anschlussregelung mit Einschränkungen
Mit dem Investitionszulagengesetz 2005 wurde im Bereich der Förderung von betrieblichen Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in den neuen Bundesländern eine Anschlussregelung für das Ende 2004 auslaufende Investitionszulagengesetz 1999 geschaffen. Dies jedoch in modifizierter Form und mit erheblichen Einschränkungen. So ist die Förderung auf Erstinvestitionen beschränkt. Eine Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden (§§ 3 und 3a InvZulG 1999) ist nicht mehr vorgesehen.
Förderung um Erstinvestitionen
Eine Förderung nach dem Investitionszulagengesetz 2005 ist nur noch für Erstinvestitionen in bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermö...