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Managerhaftung in Auslandsgesellschaften in Frankreich
International operierende mittelständische Unternehmen ebenso wie multinationale Konzerne neigen dazu, Führungskräfte regelmäßig auch als Mitglieder von Leitungsgremien von Konzernunternehmen in anderen Ländern einzusetzen. Zu dieser Lösung wird nicht immer deshalb gegriffen, weil der jeweilige Mitarbeiter tatsächlich den Auftrag erhalten soll, vor Ort Leitungsfunktionen wahrzunehmen. In nicht wenigen Fällen übernehmen Führungskräfte so Leitungsfunktionen im Ausland, ohne tatsächlich vor Ort Kontrolle ausüben zu können; ihre Tätigkeit ändert sich weder inhaltlich noch räumlich. Mit diesem Verfahren sind aber in den Rechtsordnungen praktisch aller wichtigen Industrienationen persönliche Haftungsrisiken verbunden, denen sich nur wenige bewusst sind.
I. Wer haftet?
Haftungsadressaten sind die Geschäftsleiter (GL) der jeweiligen Gesellschaften. Dies sind im Einzelnen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesellschaftsform | haftender
Geschäftsleiter |
Société anonyme (SA) mit
Verwaltungsrat | Präsident des Verwaltungsrats
(Président du Conseil d'administration),
Generaldirektor (directeur général),
delegierter Generaldirektor (directeur général
délégué), Verwaltungsratmitglieder
... |