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IWB Nr. 15 vom Seite 705 Fach 3 Deutschland Gr. 3 Seite 1414

Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG im Outbound-Fall

von WP/StB Dipl.-Kfm. Johannes Weßling, M.I.Tax, Partner und StB Dipl.-Finanzwirt Marco Romswinkel, M.I.Tax, Mitarbeiter, Sozietät Lauscher Rechtsanwälte Notar Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Greven

I. Einleitung

Eine beim FG Münster durch die Verf. eingelegte und vom Finanzamt angenommene Sprungklage () gibt Gelegenheit einen überaus interessanten Steuereffekt der Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG im Outbound-Fall zu diskutieren.

II. Grundlagen der Ansparabschreibung

1. Grundsätzliche Regelung

Gem. § 7g Abs. 3 EStG ist es Steuerpflichtigen möglich, für die künftige Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern eine den Gewinn mindernde Rücklage zu bilden. Die Rücklage darf 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der voraussichtlich (zum Begriff „voraussichtlich” vgl. , DStR 2002, S. 672; Weßling/Romswinkel, DStR 2004, S. 709) bis zum Ende des zweiten auf die Bildung folgenden Wirtschaftsjahres angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter betragen. Die maximale Höhe der Rücklage beträgt 154 000 €.

Beispiel 1:

Der im Inland unbeschränkt Steuerpflichtige A betreibt ein Einzelunternehmen und beabsichtigt zum in den Jahren 2005 und 2006 Anschaffungen i. H. von insgesamt 200 000 €.

Lösung 1:

Im Jahre 2004 kann A eine den Gewinn mindernde Rücklage i. H. von 80 000 € bilden.

2. Vorauss...