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Österreich | österreichische Immobilienfonds mit deutschen Immobilien
Investiert ein österreichischer Immobilieninvestmentfonds mit österreichischen Anlegern in eine deutsche Immobilie, dann gelangt § 40 Abs. 1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem aufgrund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Dies ist gem. Art. 6 i. V. mit Art. 23 DBA-Deutschland der Fall, wenn die in Österreich ansässigen Investoren im Wege des steuerlich transparenten österreichischen Immobilieninvestmentfonds Ertrag aus deutschem unbeweglichen Vermögen erzielen. § 40 Abs. 1 ImmoInvFG sieht allerdings kein...