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BFH 02.07.2004 II R 55/01, NWB 33/2004 S. 265

Bewertung | Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks (§§ 138, 146 BewG)

Wie der entschieden hat, ist der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis auch dann möglich, wenn der Kauf nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt stattgefunden hat, aber die durch zeitlichen Abstand nachlassende Indizwirkung des Kaufpreises für den gemeinen Wert durch ein Gutachten des Gutachterausschusses, wonach der Bodenwert sich nicht geändert hat, und dadurch ausgeglichen wird, dass auch die für § 146 Abs. 2 BewG maßgebliche erzielte Jahresmiete gleich geblieben ist. Im konkreten Fall hatte der Stpfl. den niedrigeren gemeinen Wert durch einen nach fast drei Jahren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis für ein bebaut...BStBl 1995 II S. 671