Teilbetriebsveräußerung beim Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der – für sich betrachtet –
alle Merkmale eines Betriebs i.S.d. EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist.
Bei Beantwortung der Frage, ob die Veräußerung von Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft die Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung
erfüllt, ist allein auf die Tätigkeit des Besitzunternehmens abzustellen.
Die Grundstücksverpachtung durch ein Besitzunternehmen kann nur dann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn
sie für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex
aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt. Wird ein Grundstück als Ganzes an die Betriebsgesellschaft vermietet,
liegt kein selbstständiger Verwaltungskomplex vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1275 Nr. 21 EFG 2004 S. 1685 EFG 2004 S. 1685 Nr. 22 VAAAB-24962
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