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Beamtenrecht | Verfassungsmäßigkeit der neu gestalteten Besoldungstabellen
Die durch das Dienstrechtsreformgesetz erfolgte Änderung des Aufsteigens in den Grundgehaltsstufen mit den neuen Grundgehaltssätzen der Besoldungsgruppe A 14 ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am im Dienst befindliche Beamte der Besoldungsgruppe A 14 in der Dienstaltersstufe 12 alten Rechts vom an ohne weitere Übergangsregelung anwendbar ist. Dies entschied das im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens auf Vorlage des VGH Baden-Württemberg.