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Doppelbesteuerung | steuerbefreite Arbeitseinkünfte eines Berufskraftfahrers für Urlaubstage (Art. 10, 16, 20 DBA-Luxemburg)
Gem. sind nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Art. 10 Abs. 1 DBA-Luxemburg die Einkünfte eines im Inland wohnenden Berufskraftfahrers mit luxemburgischem ArbG in Deutschland insoweit von der Besteuerung auszunehmen, als die Arbeit tatsächlich in Luxemburg ausgeübt worden ist (Bestätigung der Senatsbeschl. v. - I B 79/01, BFH/NV 2002 S. 902, und v. - I B 80/01, BFH/NV 2002 S. 1423). Dabei sind die auf Urlaubstage und auf arbeitsfreie Tage (Wochenenden, Feiertage) entfallenden Einkünfte des Berufskraftfahrers nicht in vollem Umfang, sondern lediglich anteilig der deutschen Besteuerung zu unterwerfen und im Übrigen von dieser freizustellen (entgegen Lux, BStBl 2002 I S. 485). – Anmerkung: Für die Zuordnung der bezahlten Urlaubstage und Feiertage zu den im Ausland und in Deu...