Keine zu einer Teilwertabschreibung berechtigende dauernde
Waldwertminderung wegen Durchforstung und Einschlag
Bewertung
eines Waldbestandes
Leitsatz
1. Weder eine im Rahmen der
Bestandspflege vorgenommene Jungdurchforstung von 63 Festmetern noch der
Eicheneinschlag von rund 19 Festmetern stellen einen zu einer dauernden
Wertminderung des stehenden Holzes führenden Kahlschlag wesentlicher
Flächen dar, der zu einer Teilwertabschreibung berechtigt.
2. Das stehende Holz zählt zu
den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, wobei
der gesamte Waldbestand oder ein nach objektiven Kriterien abgrenzbarer Teil
des stehenden Waldes nicht aber der einzelne Baum das Wirtschaftsgut bildet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2005 S. 10 Nr. 34 EFG 2004 S. 1593 EFG 2004 S. 1593 Nr. 21 KÖSDI 2004 S. 14430 Nr. 12 LAAAB-24721
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