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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 2162/02 EFG 2004 S. 1631

Gesetze: GrEStG 1997 § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1997 § 8 Abs. 1, BGB § 320, BGB § 322

Grunderwerbsteuer

Vertragliches Wahlrecht des Käufers, bereits vor Übereignung des Grundstücks einen geminderten Kaufpreis zu zahlen

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Wird dem Erwerber eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude das Wahlrecht eingeräumt, den Kaufpreis vor Erbringung der Gegenleistung unter Abzug eines Nachlasses zu zahlen, so kann bei Wahrnehmung dieser Option durch den Käufer eine Vorleistung des Kaufpreises bzw. des Werklohns nicht angenommen werden. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich in diesem Fall allein nach dem (geminderten) Kaufpreis, der nicht um einen rechnerischen Zinsvorteil des Veräußerers zu erhöhen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 47 Nr. 1
EFG 2004 S. 1631
EFG 2004 S. 1631 Nr. 21
BAAAB-24720

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