Vertragliches Wahlrecht des
Käufers, bereits vor Übereignung des Grundstücks einen
geminderten Kaufpreis zu zahlen
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Wird dem Erwerber eines
Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude das Wahlrecht
eingeräumt, den Kaufpreis vor Erbringung der Gegenleistung unter Abzug
eines Nachlasses zu zahlen, so kann bei Wahrnehmung dieser Option durch den
Käufer eine Vorleistung des Kaufpreises bzw. des Werklohns nicht
angenommen werden. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich in diesem Fall allein
nach dem (geminderten) Kaufpreis, der nicht um einen rechnerischen Zinsvorteil
des Veräußerers zu erhöhen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 47 Nr. 1 EFG 2004 S. 1631 EFG 2004 S. 1631 Nr. 21 BAAAB-24720
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