Aussetzung der Vollziehung betr. Körperschaftsteuer- und
Gewerbesteuermessbescheiden 2001 und 2002
Leitsatz
Die Vorschrift des § 8 Abs. 4
Satz 1 KStG vergleicht die verlustverrechnende Körperschaft mit der
verlusterzielenden Körperschaft. Dadurch, dass das Gesetz zur
vergleichenden Betrachtung auf die Körperschaft zum Zeitpunkt der
Verlusterzielung abstellt, folgt zwingend, dass in diesen Vergleich nur
Ereignisse eingehen dürfen, die während oder nach der
Verlusterzielung, nicht aber vor derselben eingetreten sind. Soweit § 8
Abs. 4 Satz 2 KStG für den Verlust der wirtschaftlichen Identität an
mehrere Ereignisse anknüpft (Übertragung von Gesellschaftsanteilen,
Zuführung neuen Betriebsvermögens, Betriebsfortführung oder
-aufnahme mit dem neuen Betriebsvermögen) müssen diese in dem
Zeitraum erfüllt sein, in dem die zur Verrechnung gestellten Verluste
entstanden sind
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1398 EFG 2004 S. 1398 Nr. 18 KÖSDI 2004 S. 14398 Nr. 11 GAAAB-24714
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