Anwendung des Halbabzugsverfahrens nach § 3c Abs. 2 EStG; Schuldzinsen als Werbungskosten bei § 19 EStG
Leitsatz
1) Das Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG greift bereits bei lediglich wirtschaftlichem Zusammenhang von Werbungskosten und
den dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einnahmen ein. In welchem Besteuerungszeitraum die mit den Werbungskosten zusammen
hängenden Einnahmen erzielt werden, ist unmaßgeblich.
2) Das von der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens i.S.v. § 3 Nr. 40 EStG abhängige Halbabzugsverfahren nach § 3c Abs. 2
EStG ist bei inländischen Kapitalgesellschaften mit einem dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr erstmals für den
Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden.
3) Ist der Steuerpflichtige nicht nur Arbeitnehmer der GmbH, sondern auch deren Gesellschafter, scheidet die Einordnung von
Schuldzinsen aus dem Anteilserwerb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1507 EFG 2004 S. 1507 Nr. 20 JAAAB-24700
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