Kein Erlöschen der Unternehmereigenschaft bei Abwicklung einer Pensionszusage
Leitsatz
1) Die Unternehmereigenschaft erlischt erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem aufgegebenen
Betrieb zusammenhängen.
2) Die Unternehmereigenschaft besteht dann weiter fort, wenn die Tätigkeit nach Aufgabe der Geschäftstätigkeit in der Abwicklung
der Pensionszusage zugunsten des früheren Gesellschafter-Geschäftsführers besteht.
3) In Rechnung gestellte Vorsteuer steuerlicher Berater im Rahmen der weiteren Abwicklung der Pensionszusage ist abziehbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 39 Nr. 1 EFG 2004 S. 1646 EFG 2004 S. 1646 Nr. 21 KÖSDI 2005 S. 14508 Nr. 2 ZAAAB-24683
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