Steuerpflicht der auf tarifvertraglichen Verpflichtungen
beruhenden Arbeitgeberbeiträge zur Zukunftssicherung der
Arbeitnehmer
Lohnsteuer
Leitsatz
Auf der Grundlage eines für
allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages geleistete Beiträge
des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (hier: an die
Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen
Bäckereihandwerks) sind nicht nach
§ 3 Nr. 62 Satz 1
EStG von der Einkommensteuer befreit (Anschluss an
,
BStBl II 1971, 22).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1505 EFG 2004 S. 1505 Nr. 20 QAAAB-24673
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