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Österreich | Generalplanung eines inländischen Bauvorhabens durch eine deutsche Architekten-ARGE
Übernimmt eine deutsche Architekten-ARGE (mit österreichischen und deutschen Architekten-Gesellschaftern) die Generalplanung bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebsstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bausausführung vor, wenn für die ARGE-Architekten keinerlei inländische feste örtliche Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom (Ziff. 17 zu Art. 5 des OECD-MA), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde (siehe hierzu EAS 2274). Die abkommensrechtlich Österreich überlassenen Besteuerungsrechte können auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts nicht nur gegenüb...