Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überblick über das bulgarische Körperschaftsteuergesetz
I. Einleitung
Die finanzpolitischen Entwicklungen in Bulgarien sind in den letzten Jahren durch verschiedene Reformen der Unternehmensbesteuerung gekennzeichnet, die zu einer Förderung der Investitionstätigkeit beitragen sollen. Beispielhaft sind in diesem Kontext die Einleitung von Maßnahmen zur Erlassung der Körperschaftsteuer für Investitionszwecke sowie die zum Jahresende 2003 vorgenommene Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 23,5 % auf 19,5 % zu erwähnen. Der folgende Beitrag setzt sich zum Ziel, die Grundzüge der bulgarischen Unternehmensbesteuerung im Rahmen des Körperschaftsteuergesetzes (im Folgenden: KStG-BG) aufzuzeigen. Daran anschließend wird anhand der gewonnenen Erkenntnisse die steuerliche Attraktivität des Standorts Bulgarien zusammenfassend gewürdigt.
II. Steuersubjekt
Steuersubjekt der bulgarischen Körperschaftsteuer sind nach Art. 5 Abs. 1 KStG-BG alle inländischen juristischen Personen, die nach den Vorschriften des HG-BG in Bulgarien registriert worden sind. Das bulgarische Handels- und Gesellschaftsrecht ist stark von den einschlägigen deutschen Rechtsbestimmungen geprägt. So gehören entsprechend dem deutschen Vorbild die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Druzestvo...