Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kostenrecht | Streitwert bei Anfechtung eines Insolvenzantrags
Ist zum Zeitpunkt des Antrags des FA auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Steuerschuldners ungewiss, ob das Verfahren eröffnet wird und zu welchem Ergebnis es führen wird, beträgt der Streitwert der Anfechtungsklage gegen den Insolvenzeröffnungsantrag gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F. 4 000 € (nach § 52 Abs. 2 GKG n. F. jetzt: 5 000 €; ).