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Erneuter Anlauf zur Abschaffung der Eigenheimzulage
Die Bundesregierung hat am die Einbringung eines „Gesetzentwurfs zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage” beim Deutschen Bundestag beschlossen. Danach sollen mit der Eigenheimzulage letztmalig Objekte gefördert werden,
mit deren Herstellung vor dem begonnen wurde,
die aufgrund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags angeschafft wurden oder
wenn der Anspruchsberechtigte vor diesem Zeitpunkt einer Genossenschaft beigetreten ist.
Die Mehreinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden schätzt die Bundesregierung auf 223 Mio € in 2005, 1,48 Mrd. € in 2006 und 2,22 Mrd. € in 2007. Nach Auslaufen der Förderansprüche sollen die Mehreinnahmen im Jahr 2012 rund 6 Mrd. € betragen. Das Gesetz soll mit Wirkung zum in Kraft treten und bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Erst im Dezember 2003 hatte der Vermittlungsausschuss anlässlich der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 schon einmal geplanten Abschaffung der Eigenheimzulage eine Neustrukturierung unter bau-, familien- und haushaltspolitischen Aspekten empfohlen, die von Bundestag und Bundesrat ...