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Thüringer FG Urteil v. - IV 1220/00 EFG 2004 S. 1607

Gesetze: EStG 1990 § 15, EStG 1990 § 4 Abs. 3, EStG 1990 § 4 Abs. 1, EStG 1990 § 11

Keine Nachholung "vergessener" Betriebsausgaben bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt, wofür allein das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG maßgeblich ist. Daher kann eine in einem früheren Veranlagungszeitraum bei der Gewinnermittlung vergessene Ausgabe auf keinen Fall in einem anderen Jahr nachgeholt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1607
YAAAB-24439

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