Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug bei sog. Werbemobilien
Leitsatz
1. Erhalten soziale Institutionen
Kraftfahrzeuge als sog. Werbemobilien zur Verfügung gestellt und
verpflichten sich auf diesen Werbung anzubringen und über einen
fünfjährigen Zeitraum zu dulden, entsteht die sich nach dem
Einkaufspreis der Kraftfahrzeuge unabhängig von einer Wertminderung durch
das Bekleben mit Folien bemessende Umsatzsteuer bei Sollversteuerung mit Ablauf
des Voranmeldungszeitraums der Verschaffung der Verfügungsmacht an den
Fahrzeugen.
2. Die Vorsteuer aus der
Werbegegenleistung kann erst im Zeitpunkt der Vollendung abgezogen werden, wenn
eine Teilleistung ebenso nicht vorliegt, wie eine ordnungsmäßige
Rechnung über die noch auszuführende Werbeleistung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1329 EFG 2004 S. 1329 Nr. 17 WAAAB-24431
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