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FG München Urteil v. - 15 K 5086/01 EFG 2004 S. 1283

Gesetze: EigZulG § 2 S. 1, EigZulG § 8, BGB § 951, BGB § 812

Übernahme von Verbindlichkeiten als Gegenleistung beim Erwerb eines Wohnhauses im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge

Verzicht auf Aufwendungsersatzanspruch als Gegenleistung

Eigenheimzulage ab 1999

Leitsatz

1. Im Rahmen einer vorweggenommen Erbfolge übernommene Verbindlichkeiten können eine Gegenleistung für die Übernahme des selbst genutzten Wohnhauses darstellen und damit zu eigenheimzulagenbegünstigten Anschaffungskosten führen.

2. Offen blieb, ob der Verzicht auf einen Aufwendungsersatzanspruch eine steuerlich anzuerkennende Gegenleistung darstellen kann.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1283
FAAAB-24428

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