Übernahme von Verbindlichkeiten als Gegenleistung beim
Erwerb eines Wohnhauses im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge
Verzicht auf Aufwendungsersatzanspruch als Gegenleistung
Eigenheimzulage ab 1999
Leitsatz
1. Im Rahmen einer vorweggenommen
Erbfolge übernommene Verbindlichkeiten können eine Gegenleistung
für die Übernahme des selbst genutzten Wohnhauses darstellen und
damit zu eigenheimzulagenbegünstigten Anschaffungskosten führen.
2. Offen blieb, ob der Verzicht auf
einen Aufwendungsersatzanspruch eine steuerlich anzuerkennende Gegenleistung
darstellen kann.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1283 FAAAB-24428
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