Abschirmende Wirkung des Veranlassungsprinzips bei
unangemessenen Aufwendungen gegenüber dem ideellen Bereich einer
gemeinnützigen Körperschaft
Verlust der
Gemeinnützigkeit wegen schädlicher Mittelverwendung
Aussetzung der Vollziehung in Sachen
Umsatzsteuer 1995,
1996 und 1999
Körperschaftsteuer 1999
Gewerbesteuermessbetrag 1999
Leitsatz
1. Ausgaben eines neben dem ideellen
Bereich der Förderung der Traberzucht ein als wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb anzusehendes Totalisatorunternehmen unterhaltenden
Vereins, die ausschließlich durch den wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb veranlasst und bei dessen Gewinnermittlung abzuziehen
sind bzw. wegen Unangemessenheit den Gewinn nicht mindern dürfen,
führen nicht zur Versagung der Gemeinnützigkeit.
2. Beauftragt ein gemeinnütziger
Verein seinen Präsidenten im Rahmen eines Vertrages mit der Organisation
und Leitung der Pressearbeit, führen geleistete Zahlungen zu einer der
Gemeinnützigkeit entgegenstehenden schädlichen Mittelverwendung, wenn
der Nachweis unterbleibt, dass der Abschluss des Vertrages erforderlich und
wirtschaftlich sinnvoll war und welche konkrete Leistung entlohnt wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1490 EFG 2004 S. 1490 Nr. 20 VAAAB-24427
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