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NWB 30/2004 S. 243

Wettbewerbsrecht | neues Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) v. ist im BGBl 2004 I S. 1414 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz liberalisiert das bisherige Wettbewerbsrecht und setzt die mit der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung begonnene Modernisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fort. So fallen die bisherigen Vorschriften über Schlussverkäufe und Jubiläumsverkäufe sowie Räumungsverkäufe weg. Rabattaktionen werden in einem weiteren Umfang als bisher zulässig. Sommer- und Winterschlussverkäufe werden auch nach der Reform des UWG weiterhin möglich sein, sogar in einem größeren Rahmen als bisher; denn der Handel entscheidet selbst, ob und wann solche Sonderverkäufe stattfinden sollen.