Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Erteilung unverbindlicher Auskünfte bei Film- und Fernsehfonds
Die OFD München stellt in Ergänzung ihrer Vfg. v. - S 2241 (NWB EN-Nr. 603/2004) klar, dass Film- und Fernsehfonds auch keine unverbindlichen Auskünfte (sog. Rechtsauskünfte) zu erteilen sind; hierdurch wird den abgabenrechtlichen Grundsätzen Rechnung getragen, wonach die rechtliche Beurteilung dem Feststellungs- bzw. Festsetzungsverfahren vorbehalten bleibt. Dies gilt auch für den FÄ vorliegende, aber noch nicht beantwortete Anfragen ().