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GmbH | Entnahme bei Schenkung von Anteilen am Betriebsunternehmen bei Betriebsaufspaltung
Eine Entnahme liegt gem. auch dann vor, wenn bei einer Betriebsaufspaltung ein Gesellschafter des Besitzunternehmens es einem Angehörigen ermöglicht, einen Teil des zu seinem BV gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH (teilweise) unentgeltlich zu übernehmen. Bei der Ermittlung des Teilwerts der Entnahme seien Ertragswertgesichtspunkte vorrangig zu berücksichtigen und entsprechend überzugewichten. Dabei sei vom Durchschnittswert des Betriebsergebnisses des Einzelunternehmens in den Jahren vor der Betriebsaufspaltung auszugehen, vermindert um a. o. Erträge aus Anlageverkäufen und um einen angemessenen Unternehmerlohn.