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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1100/03 EFG 2004 S. 1450

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2

Steuerliche Behandlung des Verkaufs einer sog. Argentinien-Anleihe und der Einlösung von Aktien-Anleihen der Salomon Oppenheim-Bank

Leitsatz

1. Der Vermögensverlust aus der Veräußerung einer Argentinien-Anleihe führt nicht über § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen.

2. Bei Hochzinsanleihen (hier: Anleihen der Salomon Oppenheim-Bank mit einem Wahlrecht des Emittenten zur Rückzahlung des Kapitals oder der Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien) ohne Emissionsrendite ist als Kapitalertrag die Marktrendite nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu Grunde zu legen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1450
EFG 2004 S. 1450 Nr. 19
ZAAAB-24203

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