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Steuerrecht | Änderung der nationalen Rechtsvorschriften, durch die die Möglichkeit, für die Besteuerung der Vermietung von Grundstücken zu optieren, abgeschafft worden ist
Der EuGH hat in den verbundenen Rs. C-487/01 und C-7/02 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Die Art. 17 und 20 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG), wie sie im Einklang mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit auszulegen sind, verwehren es einem Mitgliedstaat nicht, das Recht, für die Besteuerung von Grundstücksvermietungen zu optieren, mit der Folge aufzuheben, dass die Vorsteuerabzüge, die hinsichtlich der als Investitionsgüter erworbenen vermieteten Grundstücke vorgenommen wurden, gem. Art. 20 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388) zu berichtigen sind. Hebt ein Mitgliedstaat das Recht, für die Besteuerung von Grundstücksvermietungen zu optieren, auf, so hat er bei der Wahl der Modalitäten der Durchführung der Gesetzesänderung das berechtigt...